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Alle Tierärzte unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Anders, als z.B. Handwerker, können sie nicht einfach nach den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Praxis irgendwelche Preise festsetzen. Sie sind gebunden an eine Gesetzesverordnung, die Gebührenordnung für Tierärzte.

In dieser Gesetzesverordnung sind folgende Punkte festgeschrieben:

Es gibt für jede Leistung einen Mindestbetrag, den "einfachen" Satz.
Auf die Gebühren muss die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% aufgeschlagen werden.

Tierärztliche Behandlungen setzen sich aus mehreren Leistungen zusammen (z. B. bei einer Impfung 1) allgemeine Untersuchung, 2) spezielle Untersuchung des Herzens, der Zähne, der Beine, des Bauches, der Augen usw., je nachdem.... 3) die Spritze selbst und 4) das Ausstellen der amtlich gültigen Impfbescheinigung (und dann kommen noch die Kosten für den Impfstoff dazu).

Jede Praxis darf maximal den dreifachen Satz einer einzelnen Leistung berechnen.
Keine Praxis darf weniger als den einfachen Satz berechnen.

An diese gesetzlichen Vorgaben halten wir uns. Und wenn Ihr Tier bei uns behandelt wurde, erwarten wir die sofortige Begleichung des an diesem Tag angefallenen Gesamtbetrages. Dies kann entweder durch Barzahlung, oder durch die Abbuchung von der EC- Karte (mit Geheimzahl) erfolgen.

Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Quittung, die die einzelnen Leistungen genau spezifiziert.

 


   
             
    Tierarzt Engelbert Weyermann - 52372 Kreuzau - Kreuzauer Straße 7 - Tel. 02421 129812  

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